Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
-
In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
-
In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.
Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.
Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).
Im Güterrechtsregister werden Eheverträge eingetragen sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Gegensatz zu den übrigen Registern genießt es jedoch keinen öffentlichen Glauben.
Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare
.
-
Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten
Informationen im Europäischen Justizportal
In Europa bieten Unternehmensregister eine Reihe von Dienstleistungen an, die sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden können.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist auch für das Handelsregister, Vereinsregister und Genossenschaftsregister des Amtsgerichtsbezirks Dorsten zuständig.
Die Anschrift des Amtsgerichts Gelsenkirchen lautet:
Amtsgericht Gelsenkirchen
- Registergericht -
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
In die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fällt die Bearbeitung des Güterrechtsregisters.
-
Güterrechtsregister
Register über das Güterrecht von Eheleuten und Lebenspartnern