
Das Amtsgericht Dorsten ist zuständig für Eintragungen in das Güterrechtsregister, wenn auch nur einer der Eheleute seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten hat. Damit Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Wirkung gegenüber Dritten haben, besteht die Möglichkeit, die ehevertraglichen Änderungen in das Güterrechtsregister einzutragen, § 1412 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt auch bei einem ausländischen Güterstand, Art. 16 EGBGB - Einführungsgesetz
zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Eintragungsantrag muss in öffentlich beglaubigter Form gestellt werden. Grundsätzlich ist der Antrag von beiden Eheleuten zu stellen, nur in bestimmten Ausnahmefällen reicht der Antrag eines der Eheleute. Die gesetzlichen Regelungen zum Güterrechtsregister sind in den §§ 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) enthalten. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz
- LPartG) geltend die Vorschriften für eingetragene Lebenspartner entsprechend. Die Einsicht des Güterrechtsregisters ist allen Personen gestattet.
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.
Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Güterrechtssachen werden in der Abteilung 11 mit dem Registerzeichen GR geführt.
Weiterführende Informationen rund um das Güterrecht und Güterrechtsregister:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.
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Registersachen
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Das Eherecht
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz -
Lebenspartnerschaft
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz -
Internationales Privatrecht
Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen privater Rechtsbeziehungen mit dem Ausland.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz