Durch Verordnung der Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2009 wurden die Zuständigkeiten für die Führung des Vereinsregisters neu geregelt. Mit Wirkung vom 15.03.2009 trat die Verordnung hinsichtlich der Übertragung der Vereinsregisterführung für den Amtsgerichtsbezirk Dorsten in Kraft.
Seit dem 15.03.2009 ist das Amtsgericht Gelsenkirchen neben den Handels- und Genossenschaftsregistersachen auch für die Vereinsregistersachen des Amtsgerichtsbezirk Dorsten zuständig.
In der Zuständigkeit des Amtsgericht Dorsten als Registergericht verbleibt das Güterrechtsregister. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den Zuständigkeiten in der Rubrik Gerichtsbezirk.
Die Anschrift des Vereinsregisters beim Amtsgerichts Gelsenkirchen lautet:
Amtsgericht Gelsenkirchen
- Vereinsregister -
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Weitere Informationen zum Vereinsregister und Vereinsrecht
Wir möchten Ihnen mit der nachfolgenden Aufstellung die Informationsbeschaffung rund um das Vereinsrecht erleichtern. Die unverbindliche Auflistung erhebt selbstverständlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher keine Gewähr übernommen.
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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen vom 24. Januar 2009
(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nummer 4 vom 20. Februar 2009, Seite 76) -
Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Elektronische Registerverordnung Amtsgerichte - ERegister-VO)
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Das Vereinsregister
Informationen zum Vereinsregister im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Broschüre: Der Verein.
Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen -
Registersachen
Informationen zu Registersachen (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister, Partnerschaftsregister) im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Leitfaden zum Vereinsrecht
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Wenn Sie einen Verein gründen wollen oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über die wesentlichen Rechte und Pflichten informieren möchten, kann dieser Leitfaden viele wichtige Auskünfte geben und mit Hinweisen auf andere Informationsmöglichkeiten weiterhelfen. -
Musterschreiben zum Vereinsrecht
Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten und viel bürgerschaftliches Engagement einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Mit dem neuen Leitfaden möchte das Bundesministerium der Justiz Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine bei Fragestellungen rund um das Vereinsrecht unterstützen. -
Vereine & Steuern - Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder
Informationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Egal, ob Sport, Singen oder Brauchtumspflege, viele Hobbies und Interessen machen in der Gemeinschaft mehr Spaß. Für den passenden rechtlichen Rahmen wird oftmals ein Verein gegründet. 2014 gab es in Deutschland rund 400.000 Vereine. Und die Vereinsmitglieder beschäftigen sich nicht nur mit ihren eigenen Interessen, im Gegenteil: Oftmals sind sie ehrenamtlich tätig und kümmern sich gezielt um Probleme vor Ort. Damit machen Vereine nicht nur das Leben in Deutschland bunter, sondern fördern gleichzeitig das Gemeinwohl. Das Engagement der Vereine und ihrer Mitglieder verdient höchste Anerkennung. Auch im Steuerrecht wird Vereinsarbeit anerkannt und berücksichtigt. Sobald ein Verein steuerbegünstigt ist - also einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient - genießt er einige Vorteile. -
Vereine und das Ehrenamt - Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder
Informationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen