Zivilprozesse dienen dazu privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Sie finden sowohl bei Amts- als auch bei Landgerichten statt.
Amtsgerichte sind unter anderem zuständig für
- Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise Zahlungsklagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR,
sowie ohne Rücksicht auf den Streitwert in der Regel für
- alle Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum unabhängig vom Streitwert,
- Wohnungseigentumssachen (rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft),
- Familiensachen sowie
- Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (u.a. Betreuungs-, Nachlass-, Register-, Grundbuchsachen).
Zudem ist das Amtsgericht mit Rücksicht auf den Streitwert auch zuständig für
- selbständige Beweisverfahren (stellen schnelle Beweiserhebungen sicher),
- Arrestverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines finanziellen Anspruchs) und
- Einstweilige Verfügungsverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf Geld gerichtet ist).
Die Landgerichte verhandeln alle Klagen mit einem Streitwert über 5.000,00 EUR und sind für spezielle Klagen zuständig.
Das Zivilprozessverfahren setzen Sie mit der Einreichung einer Klageschrift und der Einzahlung eines Kostenvorschusses in Gang. Wenn sich die Klage nicht vorher z.B. durch Rücknahme erledigt, endet sie mit einem Urteil oder einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung gegen die unterlegene Partei betrieben werden kann.
Vor dem Amtsgericht müssen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, wenn Sie selbst in der Lage sind, sachgerechte Anträge zu stellen. Bei dem Landgericht hingegen müssen Sie sich immer durch einen Anwalt vertreten lassen.
Außergerichtliche Streitschlichtung
In einer Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten müssen Sie vor der Klage ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren einleiten (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Eine Klage ist in diesen Fällen nur dann zulässig, wenn Sie vorher versucht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen (§ 53 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen - JustG NRW -).
Dies gilt insbesondere für:
- nachbarrechtliche Streitigkeiten,
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind,
- Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Zivilgerichtsbarkeit .
Gesetzliche Grundlage ist in erster Linie die Zivilprozessordnung (ZPO).
In einigen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten - wie Nachbarschaftsstreitigkeiten - ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durch Schiedspersonen vorgeschrieben. Aber auch in vielen anderen Fällen kann durch die Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ein Gang vor das Gericht vermieden werden. Nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie eine Suchfunktion zu Schiedsämtern
und anerkannten Gütestellen finden Sie in unserer Rubrik Schlichtungseinrichtungen.
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.
Für das Mahnverfahren gilt die besondere Zuständigkeit der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen
.
Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Zivilsachen werden in den Abteilungen 3, 8, 21, 30, 32 mit den Registerzeichen C (Allgemeine Zivilsachen) und H (Anträge außerhalb anhängiger allgemeiner Zivilverfahren) geführt.
Informationen rund um das Zivilverfahren und das Zivilrecht:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.
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Formulare/Merkblätter: Zivilsachen
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Zivilgerichtsbarkeit
- Miet- und Nachbarschaftrecht, Mahnverfahren, PKH und Schlichtung
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Mahnverfahren
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Kostenrisiko-Rechner
Bürgerservice im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Formulare/Merkblätter: Prozesskostenhilfe
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Formulare/Merkblätter: Mahnverfahren
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Mietrecht
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Nachbarrecht
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Lebenslagen: Zeuge
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Verbraucherschutz
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu verschiedenen Themen des Verbraucherschutzes wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankgeschäfte, Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen, Information zum Europäischen Verbraucherzentrum, Reiserecht, Gewährleistungsrechte beim Kauf -
Kostenrisiko- und Prozesskostenhilfe-Berechnung
Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Bereich Infomaterial/Hilfen steht eine Excel-Tabelle nebst Anleitung für Sie bereit, mit deren Hilfe Sie Ihre Prozesskostenhilfesätze an Hand der aktuellen Freibeträge gemäß § 115 ZPO berechnen können. Ein weiteres Berechnungsprogramm ermöglicht Ihnen die Berechnung des Kostenrisikos. -
Small Claims - Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Anerkennung und Vollstreckung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Verfahren zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen von unter 2.000,00 Euro (Streitwertgrenze bis 13. Juli 2017; ab dem 14. Juli 2017 gilt eine Streitwertgrenze von 5.000,00 Euro).
Informationen zu angrenzenden Gebieten sowie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
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Nordrhein-Westfalen direkt: "Schlichten statt Richten!"
Jeden ersten Donnerstag im Monat gibt es den Service "Schlichten statt Richten!" von Nordrhein-Westfalen direkt und dem nordrhein-westfälischen Justizministerium. Ziel ist es, über die Möglichkeiten und Grenzen eines Schiedsverfahrens zu informieren, sowie Tipps und Hinweise als einen ersten Schritt zur Streitschlichtung zu geben. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. -
Schlichtungseinrichtungen
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen ein Verzeichnis mit Schiedsämtern, außergerichtlichen Schlichtungseinrichtungen und anerkannten Gütestellen sowie Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. -
Mediation
Alternativen zum streitigen Klageverfahren
In der außergerichtlichen Streitschlichtung und in der prozessbegleitenden Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, diejenigen Themen zu besprechen und die Fragen zu klären, die aus ihrer Sicht wichtig sind. Werden auf diese Weise die Hintergründe eines Konflikts aufgedeckt, liegt eine gütliche Einigung zwischen den Parteien in den allermeisten Fällen bereits auf der Hand. Hierdurch können kostspielige und belastende Prozesse vermieden oder entscheidend abgekürzt und Rechtsfrieden dauerhaft geschaffen werden.
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Stadt Dorsten: Sozialamt - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Zu den Aufgaben der Fachstelle für Wohnungsnotfälle gehören u.a. Hilfen bei Strom- und Mietschulden sowie Obdachlosenangelegenheiten. -
Wohnungslosenhilfe Dorsten
in 46284 Dorsten-Holsterhausen, Borkener Straße 37
Als erster Ansprechpartner informiert die Beratungsstelle über bestehende Angebote, ermittelt den individuellen Hilfebedarf, unterstützt und begleitet bei der Umsetzung der notwendige Hilfe. Das Angebot richtet sich an alleinstehende Männer und Frauen, die akut wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Über die Beratungsstelle ist die Vermittlung in weitergehende Hilfen möglich. Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren und die sozialen Schwierigkeiten abzuwenden oder zu beseitigen. -
Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten
Informieren Sie sich über die Aufgaben der Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten. -
Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen ein Verzeichnis der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen des Amtsgerichts Dorsten sowie ein landesweites Verzeichnis zur Verfügung. Außerdem erfahren Sie mehr über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts Dorsten. -
Preisindizes in Verträgen - Wertsicherungsklauseln
Informationen und Berechnungsprogramme des Statistischen Bundesamtes Deutschland zu Preisindizes, die häufig als Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vorkommen. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubigeroder die Gläubigerin auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln