InhaltGeschäftsverteilungsplanDie richterliche Geschäftsverteilung
Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist alleine der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Um die nachfolgenden Dokumente zu betrachten, können Sie die aktuelle Version des Programms Adobe Reader auf der Internetseite des Anbieters Adobe herunterladen
Richterliche Geschäftsverteilungspläne
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