Falls Sie keinen Termin haben, rufen Sie bitte zunächst an.

Eingaben sollten vorrangig schriftlich, per Post oder Telefax erfolgen.

Das Dienstgebäude des Amtsgerichts Dorsten ist von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an das Personal an der Pforte des Amtsgerichts Dorsten.

 

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprechzeiten:

Sprechzeiten:

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Keine Sprechzeiten

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Keine Sprechzeiten

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Keine Sprechzeiten

Freitag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Keine Sprechzeiten

 
Sie möchten unnötige Wartezeiten vermeiden?

Falls es erforderlich ist, persönlich beim Amtsgericht vorzusprechen, sparen Sie Zeit, wenn Sie rechtzeitig einen Besuchstermin vereinbaren. Sie vermeiden dadurch unnötige Wartezeiten und verkürzen auch die Bearbeitungszeiten. Beachten Sie, dass häufig gerade zum Ende der Sprechzeiten mit sehr langen Wartezeiten gerechnet werden muss.

Vereinbarten Sie daher möglichst frühzeitig vorab telefonisch einen Termin mit der Bearbeiterin bzw. dem Bearbeiter Ihrer Angelegenheit. Manche Frage lässt sich nämlich auch schon telefonisch klären. Vielleicht kann Ihnen auf diesem Weg bereits schnell und effizient geholfen werden.

 

Wie bereiten Sie sich auf einen Besuch beim Amtsgericht Dorsten vor?

Wenn Sie persönlich im Amtsgericht Dorsten vorsprechen möchten, kann Ihnen schneller geholfen werden, wenn Sie sich gut vorbereiten.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • notwendige Unterlagen zur Angelegenheit (z.B. Schriftverkehr, Belege, Urkunden)

Was Sie im Einzelnen brauchen, können Sie in der Darstellung der jeweiligen Abteilung nachlesen.

 

Schriftliche Antragstellung

Viele Angelegenheiten können Sie auch in Ruhe und bequem von zu Hause aus erledigen, z.B. durch schriftliche Antragstellung. Passende Formulare nebst Erläuterungen finden Sie in den Beschreibungen der Abteilungen des Amtsgerichts Dorsten.

 

Erreichbarkeit in eiligen Fällen

Außerhalb der oben genannten Besuchs- und Servicezeiten können Sie uns in eiligen Angelegenheiten während der gesamten Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am Freitag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 02362 2008-0 (Zentrale) erreichen oder sich an der Pforte des Amtsgerichts Dorsten persönlich melden.

 

Für unaufschiebbare Eilfälle außerhalb der genannten Dienstzeiten ist ein konzentrierter Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen während folgender Zeiten eingerichtet:

  • Montags bis donnerstags von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Freitags von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Kontaktmöglichkeiten des dortigen Bereitschaftsdienstes können beim Amtsgericht Gelsenkirchen externer Link, öffnet neues Browserfenster erfragt werden.