Warnung vor Anrufen mit Zahlungsaufforderungen

Es liegen Berichte vor, dass Bürger Anrufe von vermeintlichen Gerichtsvollziehern oder sonstigen Mitarbeitern des Gerichts erhalten und aufgefordert werden, zur Abwendung von weiteren Rechtsnachteilen sofort einen drei- oder vierstelligen Betrag zu zahlen. Als Grundlage der Zahlungspflicht weichen die Anrufer meist aus. Vergewissern Sie sich, dass Sie nur Zahlungen leisten, wenn Sie dazu schriftlich oder persönlich (nach mit Vorlage des Dienstausweises) dazu aufgefordert werden!

Gefälschte Kostenrechnungen

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain "handelsregister.de" gegebenenfalls nur geringfügige Abweichungen aufweist.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Vorsicht betrügerische SMS

Neuerdings kommt es zum Missbrauch der Daten einiger Amtsgerichte.

Nicht aufgrund einer SMS zahlen, keine Links anklicken. Es handelt sich um einen Betrugsversuch!