Das Asylverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Das Bundesamt entscheidet über Asylanträge einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Für den Rechtsweg gegen ablehnende Entscheidungen sind die Verwaltungsgerichte (siehe Verwaltungsgerichtsbarkeit ) zuständig.
Menschen, deren Ersuchen um Asyl abgelehnt wurde, können abgeschoben werden. Die Durchführung veranlassen die Ausländerbehörden der Länder, für die alle Entscheidungen des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte aus dem Asylverfahren verbindlich sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausländerin oder ein Ausländer zur Vorbereitung der Ausweisung auf oder zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), § 62 Aufenthaltsgesetz (=Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). Das Verfahren über die Anordnung der Abschiebungshaft einschließlich der Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich seit dem am 01.09.2009 nach dem FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.
Abschiebungshaftsachen werden beim Amtsgericht Dorsten in der Abteilung 4 unter dem Registerzeichen XIV B geführt.
Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Asylrecht:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.
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Asyl und Flüchtlingsschutz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Asylrecht und Asylverfahren -
Migration
Informationen des Bundesministeriums des Innern zur Asylpolitik der Bundesregierung -
Internetportal: Integration in Nordrhein-Westfalen
Herausgeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Internetportal "Integration in Nordrhein-Westfalen" des Integrationsministeriums bietet Informationen rund um das Thema Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere (aber nicht nur) aus Nordrhein-Westfalen. Sie informieren über die Positionen und Konzepte des Landtages und der Landesregierung. Sie geben Informationen zu den maßgeblichen Gesetzen und Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen. Das Angebot umfasst umfangreiches statistisches Material zum Thema Migration und Integration in Nordrhein-Westfalen und informiert darüber, welche Organisationen sich mit dem Thema Integration beschäftigen. -
Flüchtlinge
Herausgeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen -
Stadtverwaltung Dorsten: Ausländerbehörde
Die für die Stadt Dorsten zuständige Ausländerbehörde ist in der Stadtverwaltung Dorsten eingerichtet. -
Kreis Recklinghausen: Ausländerangelegenheiten
Der Kreis Recklinghausen ist die für das Kreisgebiet zuständige Ausländerbehörde in Asylangelegenheiten. -
Bezirksregierung Münster: Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
In ausländerrechtlichen Angelegenheiten ist die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde über die Ausländerbehörden der Städte und Kreise im Regierungsbezirk tätig. Ebenso ist sie Aufsichtsbehörde über die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden. -
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen -
Migrationsportal der Europäischen Union (EU Immigration Portal)
Die Europäische Kommission informiert mit diesem Online-Infoportal über die Einwanderungsbedingungen nach Europa.