In der Justiz NRW gibt es Sonderzuständigkeiten für Landwirtschaftssachen bei bestimmten Amtsgerichten. Unter Landwirtschaftssachen fallen schwerpunktmäßig folgende Anträge und Streitigkeiten:
- Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
- Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
- Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
- Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen,
- Prüfung der Hofeigenschaft.
Das Amtsgericht Dorsten ist für Landwirtschaftssachen zuständig, wenn die Hofstelle im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten oder eines der benachbarten Amtsgerichte Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl liegt. Ist eine Hofstelle nicht vorhanden, so ist das Amtsgericht Dorsten zuständig, wenn die Grundstücke ganz oder zum größten Teil in einem der genannten Gerichtsbezirke liegen oder die Rechte im Wesentlichen ausgeübt werden.
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.
Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Landwirtschaftssachen werden in der Abteilung 2 mit dem Registerzeichen Lw geführt.
Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.
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Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG)
Gesetzestext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Höfeordnung (HöfeO)
Gesetzestext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Verfahrensordnung für Höfesachen (HöfeVfO)
Verordnungstext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstücksverkehrsgesetz )
Gesetzestext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz
Gesetzestext - Herausgeber: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen -
§§ 585 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Untertitel: Landpachtvertrag)
Gesetzestext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz )
Gesetzestext - Herausgeber: Bundesministerium der Justiz -
Verordnung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem Landpachtverkehrsgesetz
Verordnungstext - Herausgeber: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen -
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken -
Verordnung zur Übertragung von Landwirtschaftssachen
Verordnungstext - Herausgeber: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen -
Verordnung über die Bestimmung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretung im Sinne des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Verordnungstext - Herausgeber: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen -
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Coesfeld
Für die im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsgerichts Dorsten liegenden Höfe beziehungsweise landwirtschaftlichen Grundstücke ist die Kreisstelle Coesfeld zuständig.