Familiensachen

Für alle Ehesachen und andere Familiensachen, wie beispielsweise Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn oder betreffend die gemeinsamen Kinder, ist ausschließlich das Amtsgericht - Familiengericht - zuständig.

Zu den Ehesachen zählt insbesondere das Scheidungsverfahren. Zwingend mit der Scheidung zusammen ist in der Regel der Versorgungsausgleich durchzuführen. Zusammen mit der Scheidung können weitere Folgesachen verhandelt werden, etwa über

  • den Unterhalt für gemeinsame Kinder
  • den Unterhalt für einen Ehegatten
  • das Sorge- oder Umgangsrecht betreffend die gemeinsamen Kinder
  • den Zugewinnausgleich
  • die Zuweisung der Ehewohnung
  • die Aufteilung des Hausrats.

Sämtliche Folgesachen können auch isoliert vor oder nach einer Scheidung Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens sein.

Nachfolgende Verfahren sind nicht vom Bestehen einer Ehe abhängig:

  • Verfahren auf Kindesunterhalt,
  • Sorgerechts- und Umgangsverfahren und
  • Verfahren wegen Unterhaltsansprüchen aufgrund Geburt oder wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes - gleich, ob der Vater oder die Mutter das gemeinsame Kind betreuen.

Ebenfalls beim Familiengericht angesiedelt sind

  • Adoptionsverfahren,
  • Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft,
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und die
  • Unterbringung Minderjähriger.

Außerdem werden vor dem Familiengericht alle Verfahren verhandelt, die ihren Ursprung in der Ehe, in einem Verlöbnis oder einem Eltern-Kind-Verhältnis haben.

Hinweis:
Um den Scheidungsantrag zu stellen, muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Die Erklärung der Zustimmung zur Scheidung, wenn der Ehepartner einen zulässigen Antrag stellt, ist  ohne Anwältin oder Anwalt möglich. Auch in Unterhalts-, Güterechtsverfahren und den sonstigen Familienstreitsachen muss man sich zwingend anwaltlich vertreten lassen.

In allen Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe (eventuell unter Anordnung von Ratenzahlung) bewilligt werden, sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Bei Bewilligung entfällt eine ggf. gegebene Vorschusspflicht. Zudem werden dann die sonstigen Verfahrenskosten und Gebühren vorgestreckt. Es ist zu beachten, dass die Verfahrenskosten nicht erlassen werden, sondern nach der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden und noch nach Abschluss des Verfahrens die vorgestreckten Gelder eingetrieben werden können.

Die Kosten der gegnerischen Anwältin bzw. des gegnerischen Anwalts werden in der Regel nicht von der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erfasst, so dass diese im Falle des eigenen Verlierens zu tragen sind.

Für die Antragstellung bei Gericht ist auf jeden Fall immer ein Ausweispapier (gültiger Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Familie Quelle: Amtsgericht Dorsten

Bei dem Amtsgericht Dorsten ist auch das Familiengericht eingerichtet. Sein Aufgabenbereich betrifft die so genannten Familiensachen. Mit dem Inkrafttreten des FamFG (Gesetz Externer Link über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) wurde das Vormundschaftsgericht abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Aufgaben des Familiengerichts („Großes Familiengericht“) mit Wirkung vom 01.09.2009 erweitert.

Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sowie des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs bedingt ebenfalls bedeutsame Änderungen im Familienrecht.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Zuständigkeiten des Familiengerichts. Zusätzlich stellen wir Ihnen weiterführende Informationen rund um das Familienrecht und das familiengerichtliche Verfahren zur Verfügung. Abgerundet wird unser Angebot für Sie mit einem Überblick über weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie andere Hilfsangebote.

Familiensachen sind
  1. Ehesachen,

  2. Kindschaftssachen,

  3. Abstammungssachen,

  4. Adoptionssachen,

  5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen,

  6. Gewaltschutzsachen,

  7. Versorgungsausgleichssachen,

  8. Unterhaltssachen,

  9. Güterrechtssachen,

  10. sonstige Familiensachen,

  11. Lebenspartnerschaftssachen.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Familiensachen werden in den Abteilungen 12, 13, 17 und 41 jeweils mit dem Registerzeichen F geführt.


Zu den Familiensachen gehören im Einzelnen:

Ehesachen
  • Scheidungssachen

  • Verfahren auf Aufhebung der Ehe

  • Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe

Kindschaftssachen

Verfahren betreffend

  • elterliche Sorge

  • Umgangsrecht

  • Kindesherausgabe

  • Vormundschaft

  • Pflegschaft oder die gerichtliche Bestellung einer Vertretung für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht

  • Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung Minderjähriger

  • Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung Minderjähriger nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker

  • Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz

Abstammungssachen

Verfahren auf

  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft

  • Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme

  • Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder auf Anfechtung der Vaterschaft

Adoptionssachen

Verfahren betreffend

  • die Annahme als Kind

  • die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind

  • die Aufhebung des Annahmeverhältnisses

  • die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link

Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Gewaltschutzsachen

Verfahren nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes Externer Link

Versorgungsausgleichssachen

Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen

Unterhaltssachen

Verfahren

Güterrechtssachen

Verfahren,

  • betreffend Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind

  • nach § 1365 Absatz 2, § 1369 Absatz 2 und den §§ 1382, 1383, 1426, 1430 und 1452 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link

Sonstige Familiensachen

Verfahren betreffend

  • Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link zwischen einer solchen und einer dritten Person

  • aus der Ehe herrührende Ansprüche;  Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe

  • aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche oder aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche,

sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a bis k der Zivilprozessordnung Externer Link genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt.
Sonstige Familiensachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link),

Lebenspartnerschaftssachen

Verfahren betreffend

  • die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link

  • die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft

  • die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe in Bezug auf ein gemeinschaftliches Kind

  • die Annahme als Kind und die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind

  • Wohnungszuweisungssachen nach § 14 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link

  • Haushaltssachen nach § 13 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link

  • den Versorgungsausgleich der Lebenspartner

  • die gesetzliche Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der Lebenspartner

  • die durch die Lebenspartnerschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht

  • Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind

  • Entscheidungen nach § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link in Verbindung mit § 1365 Absatz 2, § 1369 Absatz 2 und den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link

  • Entscheidungen nach § 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link in Verbindung mit den §§ 1426, 1430 und 1452 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link

Sonstige Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:

  • Ansprüche nach § 1 Abs. 4 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link in Verbindung mit den §§ 1298 bis 1301 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link,

  • Ansprüche aus der Lebenspartnerschaft,

  • Ansprüche zwischen Personen, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen oder geführt haben, oder zwischen einer solchen Person und einem Elternteil im Zusammenhang mit der Trennung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft,

sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a bis k der Zivilprozessordnung Externer Link genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Lebenspartnerschaftssache handelt.

Sonstige Lebenspartnerschaftssachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 8 Absatz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Externer Link in Verbindung mit § 1357 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Externer Link.

 

Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Erläuterungen zu den Aufgaben und Verfahren des Familiengerichts Externer Link.

Weiterführende Informationen rund um das Familienrecht und das familiengerichtliche Verfahren:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Formulare/Merkblätter: Familiensachen Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Formulare/Merkblätter: Versorgungsausgleich Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Formulare/Merkblätter: Prozesskostenhilfe Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Familiengericht - Familie und Partnerschaft Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Gesellschft und Familie Externer Link
    Informationen des Bundesministeriums der Justiz

  • Broschüre: Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Helfen Externer Link
    Diese Broschüre können Sie über das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend beziehen. Die Publikation stellt ein umfassendes Nachschlagewerk für all diejenigen dar, die für einen verbesserten Schutz von Kindern genauer hinschauen und handeln möchten.

  • Kindschaftssachen und häusliche Gewalt Externer Link
    Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht
    Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Vormundschaft Externer Link
    Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige, unmündige Person (der so genannte Mündel). Ein Gericht kann die Vormundschaft anordnen, wenn beispielsweise die Eltern der Person verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde.
    Informationen des Bundesministeriums der Justiz

  • Der Unterhaltsvorschuss Externer Link
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Info-Blatt Gewaltschutz PDF-Dokument
    Was ist zu beachten, wenn einstweilige Maßnahmen bei Gericht beantragt werden sollen?

  • Hammer Leitlinien Externer Link
    Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht

  • Düsseldorfer Tabelle Externer Link
    Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

  • Mediation Externer Link
    Alternativen zum streitigen Klageverfahren
    In der außergerichtlichen Streitschlichtung und in der prozessbegleitenden Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, diejenigen Themen zu besprechen und die Fragen zu klären, die aus ihrer Sicht wichtig sind. Werden auf diese Weise die Hintergründe eines Konflikts aufgedeckt, liegt eine gütliche Einigung zwischen den Parteien in den allermeisten Fällen bereits auf der Hand. Hierdurch können kostspielige und belastenden Prozesse vermieden oder entscheidend abgekürzt und Rechtsfrieden dauerhaft geschaffen werden.
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Auslandsunterhalt Externer Link
    Herausgeber: Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz
    Auf den Seiten erhalten Sie ausgewählte Informationen über die Tätigkeit des Bundesamts für Justiz zur Geltendmachung und Durchsetzung von Auslandsunterhalt.

 

Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie andere Hilfsangebote:

Wir möchten Ihnen mit der unverbindlichen Aufstellung von regionalen und überregionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Informationen und Angeboten Hilfen in verschiedenen Lebenslagen anbieten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Amt für Familie und Jugend der Stadt Dorsten Externer Link
    Die Stadt Dorsten (Jugendamt) bietet auf dieser Seite beispielsweise Informationen zum Familienbüro, zu Hilfen zur Erziehung, zur Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugend, zur Trennungs- und Scheidungsberatung sowie zum Unterhaltsvorschuss.

  • Familienbüro Stadt Dorsten Externer Link
    Das Familienbüro der Stadt Dorsten ist Anlaufstelle für Eltern mit ihren Kindern, für Fachkräfte und alle Interessierte zu Fragen der Familienfreundlichkeit und familienbezogenen Leistungen in Dorsten. Das Familienbüro versteht sich als eine zentrale Stelle, in der mit den ratsuchenden Familien in einem Erstkontakt individuelle Lösungen für die jeweilige Familiensituation angesprochen werden können.

  • Familien-Wegweiser-Dorsten Externer Link
    Herausgeber: Stadt Dorsten (Familienbüro)
    Tipps, Adressen und Informationen für Familien mit Kindern in Dorsten

  • Landesjugendamtes im Landschaftverband Westfalen-Lippe Externer Link
    Die Hauptaufgabe des Landesjugendamtes ist es, Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe (Verbände, Vereine, Kirchen) fachlich und finanziell zu unterstützen.

  • Familienportal Externer Link - Ein Onlineservice für Familien
    Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Deutsche Rentenversicherung Externer Link
    Seit Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über alle Themen rund um die Alterssicherung und gibt unabhängige Auskünfte.

  • vaeter.nrw - Starke Väter vernetzen sich Externer Link
    Herausgeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Die Internetseite ist ein Online-Angebot des Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. und des Institut für soziale Arbeit e.V.

  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften Externer Link, iaf e.V.
    Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vertritt als gemeinnütziger Verein die Interessen binationaler Familien und Paare.

  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter Externer Link, Bundesverband e.V.
    Bundesverband zur Interessenvertretung von Einelternfamilien, von Familien also, in denen ledige, getrennte, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben.

  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Nordrhein-Westfalen Externer Link e.V.
    Landesverband Nordrhein-Westfalen zur Interessenvertretung von Einelternfamilien, von Familien also, in denen ledige, getrennte, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben.

  • Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft Externer Link (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e.V.
    Die Deutsche Liga für das Kind ist ein bundesweit tätiges, interdisziplinäres Netzwerk zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit (0-6 Jahre).

  • Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband Externer Link e.V.
    Informationen zur ehrenamtlichen, gemeinnützigen Kinderschutzarbeit (z.B. Beratungsangebote für Kinder und Eltern, Hilfen im Erziehungsalltag)

  • Kinderschutzbund Dorsten Externer Link e.V.
    Neben verschiedenen anderen Angeboten der ehrenamtlichen, gemeinnützigen Kinderschutzarbeit (z.B. Kinderkleiderkammer, Hausaufgabenbetreuung) wird auch der betreute Umgang in den Räumen des Kinderschutzbundes Dorsten nach Absprache mit dem Jugendamt und den Eltern angeboten.

  • Nummer gegen Kummer Externer Link e.V.
    Nummer gegen Kummer e.V. (Mitglied im Kinderschutzbund) unterhält in Deutschland zwei anonyme telefonische Beratungsangebote: Das Kinder- und Jugendtelefon - Die Nummer gegen Kummer und das Elterntelefon.

    Das Kinder- und Jugendtelefon Externer Link bietet Beratung von Kindern und Jugendlichen, die bei Sorgen, Nöten und Problemen Rat und Hilfe suchen.

    Am Elterntelefon Externer Link können Eltern über ihre alltäglichen Sorgen, Ängste oder Unsicherheiten im Umgang mit Kindern sprechen und Unterstützung bei der Lösung von Problemen erhalten.

  • Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Auf der Seite des Ministeriums finden Sie unter anderem Informationen zu den Themen Familie sowie Kinder und Jugend.
  • Familienzentren in Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Herausgeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Familienzentren in Nordrhein-Westfalen. Familienzentren sollen zu einer Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Darüber hinaus bietet Ihnen der "Familienzentrums-Finder" die Möglichkeit, gezielt zertifizierte Familienzentren in Ihrer Nähe herauszusuchen.

  • Frauenhauskoordinierung Externer Link e.V.
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Materialien rund um die Frauenhausarbeit, zum Thema Gewalt gegen Frauen und zur Anti-Gewalt-Arbeit. Die Frauenhaussuche bietet einem breiten NutzerInnenkreis wie gewaltbetroffenen Frauen, sozialem Umfeld, Frauenhäusern, KooperationspartnerInnen, angrenzenden Berufsgruppen jederzeit die Möglichkeit, per Telefon oder auch per E-Mail kurzfristig Kontakt zu den derzeit 346 Frauenhäusern und 18 Frauenschutzwohnungen/Notaufnahmen der Frauenhaussuche aufzunehmen.

  • Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Externer Link
    Träger: Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. (Kath. BAG)Das psychosoziales Beratungsangebot richtet sich an Paare, Familien und Einzelpersonen mit Konflikten und Problemen im persönlichen und zwischenmenschlichen Bereich.

  • Evangelische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Externer Link
    Beratung in Trägerschaft von Diakonie und evangelischer Kirche für Menschen aller Glaubensrichtungen bei den verschiedensten Problemen und Lebenskrisen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Angeboten und Beratungsstellen.

  • FBS Dorsten-Marl Externer Link - Katholische Familienbildungsstätte Dorsten
    Das Haus der Familie versteht sich als Lern- und Begegnungsstätte, die offen ist für alle Menschen in den unterschiedlichsten Lebensformen. Die Katholische Familienbildungsstätte ist eine Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft und Mitglied des Katholischen Bildungsforums im Kreisdekanat Recklinghausen. Sie hat ihren Bildungsauftrag durch das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

  • Paul-Gerhardt-Haus Externer Link - Evangelische Familienbildungsstätte Dorsten
    Das PGH bietet Familienbildung als lebensbegleitende und lebensgestaltende Bildung. Die evangelische Familienbildungsstätte orientiert sich an der Lebenssituation von Familien in ihren unterschiedlichen, selbstbestimmten Lebensformen. Die Evangelische Familienbildungsstätte ist Mitglied und Teil des Evangelischen Familienbildungswerkes Westfalen und Lippe e.V., anerkannte und öffentlich geförderte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und zertifiziert mit dem Gütesiegel des Gütesiegelverbundes Weiterbildung.

  • Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Externer Link
    Herausgeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
    Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.

  • Statistiken zu Ehescheidungen Externer Link
    Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

  • Infotool Familie Externer Link
    Mit diesem Tool können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  • Echte Männer reden Externer Link- Gesprächsangebote von Mann zu Mann
    Ein Angebot des SKM Bundesverband. Männerberatungsstellen für Jungen und Männer, die sich in einer Krise befinden. Dies kann Gewalttätigkeit gegenüber der Partnerin oder den Kindern sein - ebenso eigene Gewalterfahrungen oder Krisen im Bereich Beziehung, Trennung, Arbeit oder Vaterschaft. Im Gespräch können Männer lernen, die Hintergründe ihrer Krise zu verstehen und ihr Verhalten zu verändern.