Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten lassen.

Die Voraussetzungen sind im Wesentlichen: 

  • Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihnen nicht mehr als der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht.

  • Eine Rechtsberatung ist notwendig.

    Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Angelegenheit unproblematisch selbst geregelt werden kann. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie zunächst selbst versuchen, die Sache mit der Gegenpartei zu klären. Vorhandene Nachweise (z.B. Briefe oder E-Mails) sind dem schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe beizufügen bzw. bei Antragstellung vorzulegen.

    Notwendig ist die Rechtsberatung ebenfalls nicht, wenn Ihnen andere zumutbare und kostengünstigere Hilfemöglichkeit zur Verfügung stehen. Dies können z.B. die Schuldnerberatungsstelle, die Verbraucherzentrale oder das Jugendamt sein.
  • Es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit.

    Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. In diesem Fall können Sie unter Umständen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.

  • In der Angelegenheit ist Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden.

Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie im Rahmen eines Vorab-Checks unter https://service.justiz.de/beratungshilfe externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab prüfen.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, übernimmt die Landeskasse die Vergütung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts oder einer anderen Beratungsperson (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rentenberater). Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt kann von Ihnen zusätzlich einen Betrag von 15,00 € verlangen.

Antrag

Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht (i.d.R. an Ihren Wohnort) oder über die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt bzw. über die Beratungsperson beantragen. Unter https://service.justiz.de/beratungshilfe besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen. Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht oder über das digitale Postfach „Mein Justizpostfach“  einreichen.

Falls Sie den Antrag beim Amtsgericht vor Ort stellen möchten, informieren Sie sich auf dieser Internetseite bitte zunächst über die aktuellen Regelungen zum Publikumsverkehr bzw. zur Terminvereinbarung.

Falls Sie danach einen mündlichen Antrag stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),
  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).

Für einen schriftlichen Antrag ist der Vordruck "Antrag auf Beratungshilfe" zu verwenden, die oben genannten Belege sind ebenfalls beizufügen.

Weiterführende Informationen

Fragezeichen und Paragrafen Quelle: Amtsgericht Dorsten
  • Prozesskostenhilfe-Berechnung (PKH-Rechner) Externer Link

  • Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
    Im Bereich Infomaterial/Hilfen steht eine Excel-Tabelle nebst Anleitung für Sie bereit, mit deren Hilfe Sie Ihre Prozesskostenhilfesätze an Hand der aktuellen Freibeträge gemäß § 115 ZPO berechnen können. Hilfestellung zur Berechnung der Prozesskostenhilfesätze finden Sie in der Anleitung zur PKH-Berechnung Externer Link

 

Informationen zu angrenzenden Gebieten sowie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Vielfach bestehen andere Möglichkeiten der Rechtsinformation, die Ihnen kostenfrei oder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stehen. Eventuell haben Sie bereits durch die bestehende Mitgliedschaft in einem Verein (beispielsweise Mieterverein) die Möglichkeit einer (vereinsinternen) Beratung. Zudem sollten Sie auch in das spezielle Informationsangebot zu den jeweiligen Abteilungen des Amtsgericht Dorsten einen Blick werfen. Dort finden Sie zu verschiedenen Themengebieten weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Broschüren.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Verbraucherschutz Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen zu verschiedenen Themen des Verbraucherschutzes wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankgeschäfte, Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen, Information zum Europäischen Verbraucherzentrum, Reiserecht, Gewährleistungsrechte beim Kauf

  • Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berät zu verschiedenen Verbraucherthemen. Im Internetauftritt stehen Musterbriefe, Infos oder Marktübersichten als Download zur Verfügung. Die Beratungsstelle Dorsten Externer Link der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie im Südwall-Center unter der Anschrift Julius-Ambrunn-Straße 10, 46282 Dorsten. Dort bietet die Verbraucherzentrale eine persönliche Beratung (Entgelte je nach Thema und Beratungsumfang) an.

  • Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Dorsten Externer Link
    Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Schuldner- und Insolvenzberatung bei der Stadt Dorsten, Die Schuldnerberatungsstelle berät und hilft Familien, die infolge von Überschuldung in wirtschaftliche Not geraten sind, ihre Lebensverhältnisse wieder zu ordnen. Die Beratungsstelle nimmt Kontakt mit den Gläubigerinnen und Gläubigern auf, um die Höhe der Forderungen festzustellen und überlegt mit den verschuldeten Menschen, wie die Schulden (wenigstens teilweise) bezahlt werden können.

  • Klicksafe Externer Link - Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz
    Die Website www.klicksafe.de ist Bestandteil des Safer Internet Programms der Europäischen Union. In Deutschland ist die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung beauftragt. Internetnutzerinnen und -nutzern wird auf diesen Seiten die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien vermittelt, um sich beispielsweise vor Abzocke im Internet zu schützen.

  • Verbraucherzentrale Bundesverband Externer Link 
    Informationen zu Verbraucherrechten sowie Checklisten und Musterbriefe

  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Externer Link
    Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland

  • Mobilsicher Externer Link
    Das Infoportal für mehr Sicherheit auf Smartphone und Tablet
    mobilsicher.de wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und betrieben vom gemeinnützigen iRights e.V.