Sie möchten an das Amts-Gericht zahlen?

Schreiben Sie auf die Überweisung immer das Akten-Zeichen im Verwendungs-Zweck.

Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Das Akten-Zeichen steht auf dem Brief des Amts-Gerichts.

Die Konto-Nummern finden Sie auf dieser Seite:

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Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022