Sie möchten an das Amts-Gericht zahlen?
Schreiben Sie auf die Überweisung immer das Akten-Zeichen im Verwendungs-Zweck.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.
Das Akten-Zeichen steht auf dem Brief des Amts-Gerichts.
Die Konto-Nummern finden Sie auf dieser Seite: