Ziel eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ist es, Gläubigerforderungen gegen Schuldner/innen durchzusetzen und dazu eine Immobilie zu verwerten. Die Amtsgerichte versteigern auf Antrag bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten oder Erbbaurechte.

Der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Die Anordnung des Verfahrens erfolgt in der Regel auf Antrag eines Kreditinstituts auf der Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Daneben kann ein/e Miteigentümer/in auch die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen, wenn sich die Mitglieder einer Erben- oder Bruchteilsgemeinschaft über die Verwertung der Immobilie nicht einigen können.

Nach Anordnung des Verfahrens beauftragt das Gericht eine/n Sachverständige/n mit der Ermittlung des Verkehrswertes und setzt den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts nach Anhörung der Beteiligten fest. Der Verkehrswert hat für das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: Das Gericht darf in dem Versteigerungstermin den Zuschlag zunächst nicht erteilen, wenn das Meistgebot unter 50 % oder - auf entsprechenden Antrag der betroffenen Gläubigerin oder des betroffenen Gläubigers - unter 70 % des festgesetzten Verkehrswertes liegt.

Sodann folgt die Bestimmung des Versteigerungstermins, der im Internet auf der Seite www.zvg-portal.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab, an der Gerichtstafel und ggf. auch in der Tagespresse öffentlich bekannt gemacht wird. Als Interessent/in finden Sie in der Regel alle Gutachten im Internet zum kostenlosen Download. Sie können das Gutachten zur Geschäftszeit aber auch auf den Service-Einheiten der Versteigerungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts einsehen.

Eine Objektbesichtigung ist nur mit Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Mieterin oder des Mieters möglich. Das Gericht kann keinen Besichtigungstermin vermitteln.

Der Versteigerungstermin wird von dem zuständigen Rechtspfleger oder der zuständigen Rechtspflegerin durchgeführt und läuft im Wesentlichen wie folgt ab:

  • Aufruf der Sache,
  • Feststellung der anwesenden Beteiligten,
  • Verlesen des wesentlichen Grundbuchinhalts,
  • Bekanntgabe der das Verfahren betreibenden Gläubiger und ihrer Ansprüche und der vorliegenden Anmeldungen,
  • Bekanntgabe des geringsten Gebotes und der Versteigerungsbedingungen sowie
  • Aufforderung zur Abgabe von Geboten.

Nach frühestens einer halben Stunde und dreimaligem Aufruf des Meistgebots verkündet das Gericht das Ende der Versteigerung. Danach verhandelt es mit den erschienenen Verfahrensbeteiligten über die Erteilung des Zuschlags und verkündet häufig sofort eine Entscheidung. Diese ist entweder die Erteilung des Zuschlags oder, wenn beispielsweise das Gebot die beantragte 70 % - Grenze nicht erreicht, die Zuschlagsversagung.

Das Gericht hat aber auch die Möglichkeit für die Entscheidung einen Verkündungstermin anzuberaumen.

Worauf Sie als Bietinteressent/in achten müssen:
  • Bieter/innen müssen sich mit gültigem Identitätspapier (Ausweis, Pass) ausweisen,
  • wenn Sie für eine andere Person bieten wollen - dies gilt auch für den Ehepartner -, müssen Sie im Termin eine spezielle Bietvollmacht oder eine Generalvollmacht (mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung oder in notarieller Urkunde) vorlegen,
  • als Vertreter/in einer Handelsgesellschaft benötigen Sie zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht einen amtlichen Handelsregisterausdruck neuesten Datums.

Bieter/innen müssen damit rechnen, dass ein/e Verfahrensbeteiligte/r bei Abgabe des Gebotes Sicherheitsleistung verlangt, die sofort nachgewiesen sein muss. Die Höhe beträgt im Normalfall 10 % des Verkehrswertes. Die Sicherheitsleistung kann auf folgende Arten erbracht werden:

  • durch einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (auch Bundesbankscheck), der von der Bank frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden darf,
  • durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts,
  • durch vorherige rechtzeitige Überweisung des erforderlichen Betrages auf das dafür vorgesehene Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ):

    Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
    BIC: WELADEDD
    IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

    Dabei sind die genaue Angabe des Gerichtes, des Aktenzeichens und des Termintags erforderlich. Erfragen Sie bitte konkrete Einzelheiten hierzu bei dem betreffenden Amtsgericht.

Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Zwangsverwaltungsverfahren

Während das Zwangsversteigerungsverfahren dazu führt, dass die Immobilie verwertet wird und eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer findet, dient die Zwangsverwaltung dazu, die Gläubigerforderung aus den Erträgen eines Grundstücks (z. B. Miete, Pacht) zu tilgen. In der Zwangsverwaltung werden der Schuldnerin oder dem Schuldner der Besitz entzogen (das bedeutet, sie/er kann nicht mehr über das Objekt verfügen) sowie auch die Verwaltung des Objektes. Ein/e gerichtlich bestellte/r Zwangsverwalter/in zieht dann die Miete ein und verteilt die Erlöse nach Abzug der laufenden Kosten auf die Gläubigerin oder den Gläubiger nach dem vom Gericht erstellten Teilungsplan.

Weiterführende Informationen

Zwangsversteigerungstermine sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsakten Quelle: Amtsgericht Dorsten

Das Amtsgericht Dorsten ist grundsätzlich für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien zuständig, die im Gerichtsbezirk gelegenen sind.

Ziel der Zwangsversteigerung ist die Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in einer öffentlichen Versteigerung. Der für die Immobilie erzielte Erlös wird durch das Gericht an die Gläubiger und Gläubigerinnen verteilt. Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie sich über den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens Externer Link informieren.

Bitte lesen Sie auch unsere allgemeinen Hinweise für Bieter und Bieterinnen (Zwangsversteigerung - Bieterhinweise).

Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts werden die Erträge (beispielsweise Mieten) von einem Zwangsverwalter oder einer Zwangsverwalterin eingezogen. Nach Abzug der Verfahrenskosten und Ausgaben der Verwaltung werden eventuelle Überschüsse an die Gläubigerinnen und Gläubiger verteilt.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können gleichzeitig nebeneinander durchgeführt werden. Es ist aber auch möglich, dass nur die Zwangsversteigerung oder nur die Zwangsverwaltung auf Antrag durch das Gericht angeordnet wird.

Das zugrunde liegende Gesetz ist das ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Externer Link)

Daneben gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung Externer Link.

Neben der Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung besteht auch die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Diese Verfahren werden beispielsweise bei Erbengemeinschaften oder geschiedenen Eheleuten auf Antrag eines Miteigentümers oder einer Miteigentümerin durchgeführt, wenn keine Einigung über die Auseinandersetzung der Gemeinschaft an der Immobilie möglich ist.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

 

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden in der Abteilung 18 geführt.

Das Aktenzeichen setzt sich aus der Abteilungsnummer, dem Registerzeichen, der laufenden Nummer und dem Jahr zusammen. Für Zwangsversteigerungsverfahren lautet das Registerzeichen K (Beispiel: 18 K 97/08). Aus technischen Gründen können die Aktenzeichen in anderen Formaten dargestellt sein. Im ZVG-Portal wird das Aktenzeichen als 0018 K 0097/2008 angezeigt, auf Briefbögen als 018 K 097/08. Zwangsverwaltungsverfahren werden mit dem Registerzeichen L geführt (Beispiel 18 L 198/07).

 

Weiterführende Informationen rund um das Zwangsversteigerungsverfahren:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Zwangsversteigerung - Bieterhinweise des Amtsgerichts Dorsten
    Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie die Versteigerungstermine des Amtsgericht Dorsten in Erfahrung bringen können. Daneben können Sie auf ein Merkblatt zugreifen, in dem das Wesentliche für Bieter und Bieterinnen zur Zwangsversteigerung von Immobilien beschrieben ist.

  • Zwangsversteigerung Externer Link
    Aus: Recht von A – Z (Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen)

  • Die Immobiliarvollstreckung Externer Link
    Die Zwangsvollstreckung in Grundstücke durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Zwangshypothek
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Web-App für Zwangsversteigerungen Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen über die Veröffentlichung von Zwangsversteigerungsterminen im Internet

  • Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung Externer Link
    Das zuständige Referat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für den Bereich der Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung.

 

Informationen zu angrenzenden Gebieten sowie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Lebenslagen: Schulden/Insolvenz Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Externer Link
    Adressdatenbank für anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen NRW in freier Trägerschaft
    Herausgeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Dorsten Externer Link
    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Stadt Dorsten

  • Schuldnerberatungsatlas Externer Link - Wie nah ist die nächste Schuldnerberatungsstelle?
    Herausgeber: DESTATIS - Statistisches Bundesamt

  • Schuldenhelpline Externer Link
    Das Angebot der Schuldnerhilfe Köln e.V. ist das bundesweit erste, nicht-kommerzielle Beratungsangebot für verschuldete Menschen.

  • Verbraucherzentrale Bundesverband Externer Link
    Informationsportal der Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Informationsportal der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

  • Finanzkompetenz Externer Link - Finanz- und Konsumentscheidungen verantwortungsvoll treffen
    Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    Egal ob bei Handyverträgen, Versicherungs- oder Finanzprodukten - Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in der verführerischen Welt des Konsums wissen, welche Konsequenzen aus dem Abschluss eines Vertrages erwachsen.

  • Wege aus der Schuldenspirale Externer Link - Online-Ratgeber zum Thema
    Der Online-Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Sie bei den ersten wichtigen Schritten aus der Schuldenspirale.

  • Broschüre: Geschäfte mit der Armut. Externer Link
    Unseriöse Kreditvermittlung und Schuldnerberatung – Worauf Sie achten sollten!
    Das Faltblatt wendet sich direkt an betroffene Menschen und bietet hilfreiche Hinweise und Aufklärung. Überschuldete sollten bei weiteren Kreditangeboten äußerste Vorsicht walten lassen. - Das Faltblatt nennt die gängigsten Praktiken unseriöser Kreditvermittlung. Überschuldete benötigen Rat und Hilfe bei der Schuldenregulierung. - Das Faltblatt gibt Hinweise, wie Sie sich vor unseriöser Schuldenregulierung schützen können.
    Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend.

  • Kreditvermittlungsbetrug Externer Link
    Herausgeber: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
    Tipps, die Ihnen helfen, betrügerische Kreditvermittlerinnen und Kreditvermittler zu erkennen.

  • Konsolidierung geförderten Wohneigentums - Wohneigentumssicherungshilfe Externer Link
    Die Wohneigentumssicherungshilfe ist ein Förderprogramm für Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen, denen der Verlust ihrer selbst genutzten Immobilie droht. Durch das Programm wird der Haushalt soweit unterstützt, dass sich seine finanzielle Situation stabilisieren kann und die Erhaltung des Wohneigentums gesichert wird.

  • Grundbuchamt des Amtsgerichts Dorsten
    Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Dorsten führt die Grundbücher der im Amtsgerichtsbezirk Dorsten gelegenen Immobilien. Sie erhalten nähere Informationen zum Grundbuchverfahren und zu angrenzenden Themen.

  • Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl Externer Link
    Die Erstellung der Bodenrichtwertkarte, des Grundstücksmarktberichts sowie Auskünfte oder Auswertungen aus der Kaufpreissammlung gehören zur Aufgabe des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

  • Stadt Dorsten – Dienstleistungen von A bis Z Externer Link
    Nach Themen geordnet können Sie hier einzelne Dienstleistungen der Stadt Dorsten finden. Sie erhalten so unter anderem die Möglichkeit, sich über den Wohnort beziehungsweise - bei gewerblichen Immobilien - über den Standort zu informieren.

  • Bauordnungsamt der Stadt Dorsten Externer Link
    Das Bauordnungsamt ist unter anderem zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen.

  • Kreis Recklinghausen: Katasteramt Externer Link
    Die Hauptaufgabe des Katasteramtes besteht darin, die Liegenschaften innerhalb des Kreises Recklinghausen (ca. 760 km²), also Grundstücke und Gebäude, maßstabsgerecht in analogen und digitalen Karten darzustellen und nach ihrer Nutzung, Lage und Größe zu beschreiben. Dazu gehört auch, dem Grundbuchamt diese Daten zu liefern.

  • WINDOR Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH Externer Link
    WINDOR verfolgt das Ziel, die soziale und wirtschaftliche Struktur in Dorsten durch Bestandspflege und Neuansiedlungen zu verbessern. Dazu gehört auch die Beratung für Unternehmen zum Beispiel bei Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Errichtung, Erweiterung und Verlagerung von Betrieben, bei Rationalisierungsmaßnahmen oder bei Insolvenzen, außerdem die Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Ämtern sowie bei Standortfragen sowie die Begleitung bei gewerblichen Baugenehmigungsverfahren und Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden

  • Finanzamt Marl Externer Link
    Für die im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten gelegenen Grundstücke ist die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes Marl zuständig.

  • Infos für Steuerzahlende von A bis Z Externer Link
    Auf dieser Seite Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie relevante Stichwörter kurz und knapp erläutert. Soweit für einzelne Stichworte weitere Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stehen, wird darauf hingewiesen  bzw. direkt verlinkt.

  • Grunderwerbsteuer: Was Sie beim Grundstück- oder Immobilienerwerb wissen sollten Externer LinkInformationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-WestfalenDer Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Auf die häufigsten Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer finden Sie hier Antworten: Ob und in welcher Höhe sind für Grundstücksübergänge Steuern zu zahlen? Von wem und in welcher Weise wird das Finanzamt über Grundstücksübergänge informiert? Und wozu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Auf diese und andere Fragen soll Ihnen der folgende Text eine Antwort geben. Zudem wollen wir Ihnen dabei helfen, Hürden bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten abzubauen.

  • Tipps für Immobilienbesitzer Externer Link
    Informationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen