Zivilprozesse dienen dazu privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Sie finden sowohl bei Amts- als auch bei Landgerichten statt.

Amtsgerichte sind unter anderem zuständig für

  • Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise Zahlungsklagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR,

sowie ohne Rücksicht auf den Streitwert in der Regel für

  • alle Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum unabhängig vom Streitwert,
  • Wohnungseigentumssachen (rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft),
  • Familiensachen sowie
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (u.a. Betreuungs-, Nachlass-, Register-, Grundbuchsachen).

Zudem ist das Amtsgericht mit Rücksicht auf den Streitwert auch zuständig für 

  • selbständige Beweisverfahren (stellen schnelle Beweiserhebungen sicher),
  • Arrestverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines finanziellen Anspruchs) und
  • Einstweilige Verfügungsverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf Geld gerichtet ist).

Die Landgerichte verhandeln alle Klagen mit einem Streitwert über 5.000,00 EUR und sind für spezielle Klagen zuständig.

Das Zivilprozessverfahren setzen Sie mit der Einreichung einer Klageschrift und der Einzahlung eines Kostenvorschusses in Gang. Wenn sich die Klage nicht vorher z.B. durch Rücknahme erledigt, endet sie mit einem Urteil oder einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung gegen die unterlegene Partei betrieben werden kann.

Vor dem Amtsgericht müssen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, wenn Sie selbst in der Lage sind, sachgerechte Anträge zu stellen. Bei dem Landgericht hingegen müssen Sie sich immer durch einen Anwalt vertreten lassen.

Außergerichtliche Streitschlichtung

In einer Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten müssen Sie vor der Klage ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren einleiten (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Eine Klage ist in diesen Fällen nur dann zulässig, wenn Sie vorher versucht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen (§ 53 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen - JustG NRW -).

Dies gilt insbesondere für:

  • nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind,
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Aushang vor einem Gerichtssaal Quelle: Amtsgericht Dorsten

Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Zivilgerichtsbarkeit Externer Link.

Gesetzliche Grundlage ist in erster Linie die Zivilprozessordnung Externer Link (ZPO).

In einigen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten - wie Nachbarschaftsstreitigkeiten - ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren Externer Link durch Schiedspersonen vorgeschrieben. Aber auch in vielen anderen Fällen kann durch die Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ein Gang vor das Gericht vermieden werden. Nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie eine Suchfunktion zu Schiedsämtern Externer Link und anerkannten Gütestellen finden Sie in unserer Rubrik Schlichtungseinrichtungen.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

Für das Mahnverfahren Externer Link gilt die besondere Zuständigkeit der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen Externer Link.

 

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Zivilsachen werden in den Abteilungen 3, 8, 21, 30, 32 mit den Registerzeichen C (Allgemeine Zivilsachen) und H (Anträge außerhalb anhängiger allgemeiner Zivilverfahren) geführt.

 

Informationen rund um das Zivilverfahren und das Zivilrecht:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

 

Informationen zu angrenzenden Gebieten sowie weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Nordrhein-Westfalen direkt: "Schlichten statt Richten!" Externer Link
    Jeden ersten Donnerstag im Monat gibt es den Service "Schlichten statt Richten!" von Nordrhein-Westfalen direkt und dem nordrhein-westfälischen Justizministerium. Ziel ist es, über die Möglichkeiten und Grenzen eines Schiedsverfahrens zu informieren, sowie Tipps und Hinweise als einen ersten Schritt zur Streitschlichtung zu geben. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.

  • Schlichtungseinrichtungen
    In dieser Rubrik stellen wir Ihnen ein Verzeichnis mit Schiedsämtern, außergerichtlichen Schlichtungseinrichtungen und anerkannten Gütestellen sowie Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.

  • Mediation Externer Link
    Alternativen zum streitigen Klageverfahren
    In der außergerichtlichen Streitschlichtung und in der prozessbegleitenden Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, diejenigen Themen zu besprechen und die Fragen zu klären, die aus ihrer Sicht wichtig sind. Werden auf diese Weise die Hintergründe eines Konflikts aufgedeckt, liegt eine gütliche Einigung zwischen den Parteien in den allermeisten Fällen bereits auf der Hand. Hierdurch können kostspielige und belastende Prozesse vermieden oder entscheidend abgekürzt und Rechtsfrieden dauerhaft geschaffen werden.
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Mediation Externer Link
    Mediation ist ein vertrauliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem streitende Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Die Streitenden wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist.
    Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

  • Stadt Dorsten: Sozialamt - Fachstelle für Wohnungsnotfälle Externer Link
    Zu den Aufgaben der Fachstelle für Wohnungsnotfälle gehören u.a. Hilfen bei Strom- und Mietschulden sowie Obdachlosenangelegenheiten.

  • Wohnungslosenhilfe Dorsten Externer Link in 46284 Dorsten-Holsterhausen, Borkener Straße 37
    Als erster Ansprechpartner informiert die Beratungsstelle über bestehende Angebote, ermittelt den individuellen Hilfebedarf, unterstützt und begleitet bei der Umsetzung der notwendige Hilfe. Das Angebot richtet sich an alleinstehende Männer und Frauen, die akut wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Über die Beratungsstelle ist die Vermittlung in weitergehende Hilfen möglich. Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren und die sozialen Schwierigkeiten abzuwenden oder zu beseitigen.

  • Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten
    Informieren Sie sich über die Aufgaben der Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten.

  • Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
    In dieser Rubrik stellen wir Ihnen ein Verzeichnis der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen des Amtsgerichts Dorsten sowie ein landesweites Verzeichnis zur Verfügung. Außerdem erfahren Sie mehr über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts Dorsten.

  • Preisindizes in Verträgen - Wertsicherungsklauseln Externer Link
    Informationen und Berechnungsprogramme des Statistischen Bundesamtes Deutschland zu Preisindizes, die häufig als Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vorkommen. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubigeroder die Gläubigerin  auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln