In Deutschland wird unterschieden zwischen Bußgeldverfahren und Strafverfahren.

Bußgeldverfahren

Eine Vielzahl von Gesetzen (etwa das Straßenverkehrsgesetz) enthalten Bestimmungen, die regeln, welches Verhalten als sogenannte Ordnungswidrigkeit anzusehen und insoweit mit einer Geldbuße zu belegen ist. Anders als bei einer Bestrafung ist man bei Auferlegung einer Geldbuße auch nicht "vorbestraft", es erfolgt also keine Eintragung in das Bundeszentralregister. Geldbußen werden deshalb in aller Regel auch nicht von Strafgerichten, sondern von Verwaltungsbehörden in Form eines Bußgeldbescheides verhängt.

Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es erst, wenn die bzw. der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt. Die Gerichte verfolgen dann - ebenso wie die Strafgerichte - die Aufgabe, in einem geordneten Verfahren durch richterliche Entscheidung darüber zu befinden, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden und diese deshalb mit einer Geldbuße zu ahnden ist.

Strafverfahren

Strafverfahren betreffen Vergehen und Verbrechen. Vergehen sind Straftatbestände mit einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Verbrechen sind Straftatbestände mit einer zu erwartenden Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Strafgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, die Strafvorschriften durchzusetzen, d.h. einen entsprechenden Verstoß gegen Strafvorschriften zu verfolgen und abzuurteilen. Dies geschieht in einem nach genauen Regeln ablaufenden Strafverfahren.

Materielles Strafrecht

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen (Freiheitsstrafen oder Geldstrafen) und gegebenenfalls weitere Nebenfolgen (wie beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis). Gesetzlich geregelt ist es in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen weiteren spezialisierten Bestimmungen (z. B. im Betäubungsmittelgesetz). Es regelt, welches Verhalten unter Strafandrohung verboten ist und welche Strafe bei Zuwiderhandlung droht.

Formelles Strafrecht

Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das "Wie" der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt. Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Abhängig von der Art und der Schwere des Tatvorwurfs und des Umfangs der Sache wird Anklage beim Amts- oder Landgericht erhoben, bei besonderen Straftaten (z. B. Staatsschutzdelikten) sogar beim Oberlandesgericht. Wenn im Ermittlungsverfahren der Erlass eines Haftbefehls in Betracht kommt, wendet sich die Staatsanwaltschaft an die Ermittlungsrichterin oder den Ermittlungsrichter, in der Regel beim Amtsgericht.

Schwerpunkt des Strafverfahrens ist die (in der überwiegenden Zahl öffentliche) Hauptverhandlung. In dieser wird im Rahmen einer Beweisaufnahme über eine zuvor von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage verhandelt und dabei alle vorhandenen Beweise erhoben. Diese werden im Anschluss vom Gericht gewürdigt. Die Beweisaufnahme mündet grundsätzlich in ein Urteil, das in einem Freispruch oder aber auch in einer Verurteilung bestehen kann.

Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, in dem das Gericht ohne Hauptverhandlung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls entscheidet. Ausreichend ist dabei, dass die Schuld der oder des Beschuldigten wahrscheinlich ist.

Gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl kann der oder die Angeklagte schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen und auf diese Weise erreichen, dass doch noch eine (in der Regel öffentliche) Hauptverhandlung vor dem Gericht durchgeführt wird. Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat dabei die gleiche Wirkung wie ein Urteil.

Weiterführende Informationen

Strafakte und Schöffensaal Quelle: Amtsgericht Dorsten

Zu den Aufgaben des Strafabteilung des Amtsgericht Dorsten gehören insbesondere:

  • Strafverfahren Externer Link vor dem Schöffengericht Externer Link oder dem erweiterten Schöffengericht (Abteilung 7 und Abteilung 22)

  • Strafverfahren Externer Link vor der Einzelrichterin oder dem Einzelrichter (Abteilung 5 und Abteilung 23)

  • Strafbefehlsverfahren Externer Link (Abteilung 5 und Abteilung 23)

  • Privatklageverfahren Externer Link - Verfahren vor dem Amtsgericht als Strafgericht, in dem der Verletzte einer Straftat als Ankläger an Stelle der Staatsanwaltschaft auftritt.

  • Jugendschöffengericht (Abteilung 24)

  • Jugendstrafsachen Externer Link vor der Einzelrichterin oder dem Einzelrichter (Abteilung 9)

  • Bewährungsüberwachung während der Bewährungszeit im Fall der Strafaussetzung zur Bewährung und der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung Externer Link (Abteilungen 5, 9, 7, 22, 23, 24)

  • Strafvollstreckung Externer Link bei jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten (Abteilungen 24 und 9)

Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Erläuterungen zur Strafgerichtsbarkeit Externer Link.

Gesetzliche Grundlagen sind in erster Linie das Strafgesetzbuch Externer Link (StGB), die Strafprozessordnung Externer Link (StPO), das Jugendgerichtsgesetz Externer Link (JGG) sowie die Strafvollstreckungsordnung Externer Link.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

 

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Strafsachen werden in den Abteilungen 5, 7, 9, 22 23, und 24 mit den Registerzeichen Ls (Strafsachen vor dem Schöffengericht), Ds (Strafsachen des Einzelrichters), Cs (Strafbefehle), Bs (Privatklagesachen), Gs (Einzelne richterliche Anordnungen in Strafsachen), VRJs (Vollstreckungsregister in Jugendgerichtssachen) geführt.

 

Informationen rund um das Strafverfahren und das Strafrecht:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

    • Formulare/Merkblätter: Strafsachen Externer Link
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Strafgerichtsbarkeit Externer Link - Das Strafverfahren, die Strafvollstreckung, soziale Dienste
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Strafprozess Externer Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Lebenslagen: Zeuge Externer Link
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Was Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge wissen solltenExterner Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Was Sie über die Staatsanwaltschaft wissen sollten. Externer Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Was Sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten. Externer Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Was Sie über den ambulanten Sozialen Dienst der Justiz wissen sollten. Externer Link
      Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Opferschutz in Nordrhein-Westfalen Externer Link
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
      Unter der Domain www.opferschutz.nrw.de stehen den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen, Kontaktadressen und weiterführende Links zum Thema zur Verfügung. Neben grundlegenden Erläuterungen zum Opferschutz sind spezielle, praxisbezogene Informationen etwa zu Fragen der Opferentschädigung, des Adhäsionsverfahrens ("2 in 1") oder des Täter-Opfer-Ausgleichs abrufbar. Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich durch eigene Recherchen in den einschlägigen Gesetzen kundig zu machen oder sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Opferschutzes zu informieren.

    • OpferFibel Externer Link - Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren.
      Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
      Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Schutz, Achtung ihrer Rechte, Anerkennung und Unterstützung. Betroffene einer Straftat dürfen mit den Folgen nicht allein gelassen werden. Beistand und Hilfe müssen schnell und ohne bürokratische Hürden zu denen gelangen, die den Schutz am dringendsten benötigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt dafür die OpferFibel bereit. Die OpferFibel ist "das" überregionale bundesweite Standardwerk zum Opferschutz im Strafverfahren.

    • Broschüre: Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN! Externer Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun? Externer Link
      Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
      Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.

    • Broschüre: Was Sie über den Täter-Opfer-Ausgleich wissen solltenExterner Link
      Ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung und Schlichtung
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Der Haftantritt Externer Link
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Justizvollzug Externer Link - Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug, Sicherungsverwahrung, offener Vollzug
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
      Was passiert "hinter Gittern"? Unter welchen Bedingungen kann eine Gefangene oder ein Gefangener weiterhin an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz weiterarbeiten? Welche unterschiedlichen Arten von Haft gibt es? Hier können Sie erfahren wie der Justizvollzug wirklich organisiert ist, welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und welche Möglichkeiten die Gefangenen haben und welche Hinweise es für Angehörige gibt.

    • Ehrenamtliche Betreuung im Justizvollzug Externer Link des Landes Nordrhein-Westfalen
      Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
      Bereits ein Drittel aller Menschen in Nordrhein-Westfalen ist ehrenamtlich tätig und übernimmt Verantwortung für Andere. Bürgerschaftliches Engagement gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist inzwischen für unsere demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Auch im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren - als Ehrenamtlicher Betreuer.

    • Gemeinnützige Einrichtungen Externer Link
      In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann der oder dem Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Letztere können nur bedacht werden, wenn sie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes registriert sind.

    • Strafrecht Externer Link
      Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

    • Prävention Externer Link
      Podcasts und Informationen zur Internet-, Kriminal- und Gewaltprävention
      Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    • Broschüre: Ich habe Rechte Externer Link
      Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
      Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für Jugendliche Zeuginnen und Zeugen

    • Broschüre: Der Opferschutz für Seniorinnen und Senioren. Externer Link
      Herausgeber: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
    • Broschüre: Psychosoziale Prozessbegleitung Externer Link
      Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
      Sie oder Ihr Kind ist Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden oder Sie haben einen nahen Angehörigen durch ein Tötungsdelikt verloren? Dann haben Sie neben der Verarbeitung dieses Erlebnisses nun möglicherweise auch einen Strafprozess durchzustehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Ihnen zu helfen.

    • Hilfe-Info Externer Link für Betroffene von Straftaten
      Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren. Opfer einer Straftat zu werden ist eine sehr belastende Situation. Zur Bewältigung der Tat und ihrer Folgen kommen Unsicherheiten hinzu: Was kann und sollte ich jetzt tun? Wo finde ich Hilfe? Wie geht es weiter?

Informationen zu angrenzenden Gebieten sowie weitere Ansprechpartnerinnen und  Ansprechpartner:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Ambulanter Sozialer Dienst - Fachstelle Bewährungshilfe - für das Amtsgericht Dorsten
    Informationen über zuständigen Fachstelle Bewährungshilfe für das Amtsgericht Dorsten

  • Ambulante Soziale Dienste im Landgerichtsbezirk Essen Externer Link
    Hier finden Sie die Anschriften der Dienststellen der ambulanten Sozialen Dienste (Fachbereiche Bewährungshilfe und Führungsaufsicht) im Landgerichtsbezirk Essen sowie die Anschrift der Gerichtshilfe.

  • Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes der Stadt Dorsten Externer Link
    Informationen der Stadt Dorsten: Die Jugendgerichtshilfe ist ein gesetzlicher Auftrag des Jugendamtes zur Mitwirkung in Gerichts- bzw. Ermittlungsverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz.

  • Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Polizei, beispielsweise zur Vorbeugung und Gefahrenabwehr von Kriminalität, zum Opferschutz und zur Opferhilfe und mehr. Finden Sie den richtigen Ansprechpartner bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Polizeiwache Dorsten Externer Link
    Die Polizeiwache Dorsten hat ihren Sitz am Südwall 13 in 46282 Dorsten. Die Wache ist rund um die Uhr besetzt und betreut auch den Stadtteil Wulfen. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich daher direkt auf der Internetseite der Polizei.

  • Opferschutzbeauftragte im Polizeipräsidium Recklinghausen Externer Link
    Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner zum Thema Opferschutz beim Polizeipräsidium Recklinghausen.

  • So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre PolizeiExterner Link
    Internet-Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes!

  • Schutz und Vorbeugung! Externer Link
    Informationen der Bundespolizei

  • Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung Externer Link
    Überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Weisser Ring Externer Link e.V. - Opferhilfe
    Hilfsangebote für Opfer mit Suchmöglichkeit der Ansprechpartner vor Ort

  • ado Externer Link – Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V.
    Der Arbeitskreis der Opferhilfen, ado ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher, professionell arbeitender Opferhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.

  • Überblick über das deutsche Opferentschädigungsrecht Externer Link
    Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Das deutsche Opferentschädigungsgesetz regelt eine eigenständige staatliche Entschädigung über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus für die Opfer von Gewalttaten.

  • LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Versorgungsamt Westfalen - Opferentschädigung Externer Link
    Informationen des LWL Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Opferentschädigung – Staatliche Hilfen und Leistungen für Opfer von Gewalttaten.

  • Führungszeugnis und Bundeszentralregister Externer Link
    Informationen des Bundesamtes für Justiz
    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  • LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Externer Link
    In Nordrhein-Westfalen ist der Maßregelvollzug eine staatliche Aufgabe. Als Träger von forensischen Kliniken führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den gesetzlichen Auftrag der "Besserung und Sicherung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter" für das Land Nordrhein-Westfalen durch.

  • Landespräventionsrat Externer Link
    Informationen des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zum Landespräventionsrat
    Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 30. April 2002 wurde am 1. Juli 2002 der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Durch Kabinettbeschluss vom 16. Januar 2007 ist der Landespräventionsrat neu strukturiert und die Geschäftsführung dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen worden. Der Landespräventionsrat berät die Landesregierung im Sinne rationaler kriminalpolitischer Zielsetzungen und Planungen.

  • Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Externer Link
    Herausgeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
    Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.

Bußgeldsachen Quelle: Amtsgericht Dorsten

Wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit kann eine Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das zuständige Amtsgericht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Erzwingungshaft angeordnet werden. Das Verfahren ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Externer Link (OWiG) geregelt.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

 

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Bußgeldverfahren werden in der Abteilung 19 mit dem Registerzeichen OWi geführt.

 

Weiterführende Informationen zum Bußgeldverfahren:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Externer Link - OWiG
    Gesetzestext

  • Bußgeldkatalog-Verordnung Externer Link - BKatV
    Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

  • Das Ordnungswidrigkeitenverfahren Externer Link
    Gegenstand des OWI-Rechts und Verfahrensablauf
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Bußgeldkatalog Externer Link
    Informationen des Bundesministeriums  für Verkehr und digitale Infrastruktur

  • Kraftfahrt-Bundesamt Externer Link
    Auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten Sie unter anderem Informationen zum Verkehrszentralregister und das Punktsystem. Im Verkehrszentralregister werden im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Maßnahmen zur Fahrerlaubnis gespeichert.

  • Das Verkehrsstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland Externer Link
    Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Europäische Geldstrafen und Geldbußen Externer Link
    Herausgeber: Bundesamt der Justiz
    Informationen zur Vollstreckung von ausländischen Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland

  • Broschüre: Das Ordnungswidrigkeitenrecht Externer Link
    Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Das Recht der Ordnungswidrigkeiten, vor allem das dazugehörige Verfahren, ist grundsätzlich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Darüber hinaus finden in weitem Maße die Verfahrensbestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung.