In der Justiz NRW gibt es Sonderzuständigkeiten für Landwirtschaftssachen bei bestimmten Amtsgerichten. Unter Landwirtschaftssachen fallen schwerpunktmäßig folgende Anträge und Streitigkeiten:

  • Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
  • Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
  • Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
  • Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen,
  • Prüfung der Hofeigenschaft.
Landwirtschaft in Dorsten und Umgebung Quelle: Amtsgericht Dorsten

Das Amtsgericht Dorsten ist für Landwirtschaftssachen zuständig, wenn die Hofstelle im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten oder eines der benachbarten Amtsgerichte Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl liegt. Ist eine Hofstelle nicht vorhanden, so ist das Amtsgericht Dorsten zuständig, wenn die Grundstücke ganz oder zum größten Teil in einem der genannten Gerichtsbezirke liegen oder die Rechte im Wesentlichen ausgeübt werden.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

 

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Landwirtschaftssachen werden in der Abteilung 2 mit dem Registerzeichen Lw geführt.

 

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