Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über

  • die Eigentümerin oder den Eigentümer
  • Lasten und Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen)
  • Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken).

Keine Auskünfte gibt das Grundbuch über Grundstücksgrenzen, diese erhalten Sie bei den kommunalen Katasterämtern.

Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, das heißt jeder kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen. Das Grundbuch wird in Nordrhein-Westfalen flächendeckend nur noch elektronisch geführt.

Eintragungen im Grundbuch

Für diese muss grundsätzlich eine Notarin oder ein Notar aufgesucht werden. Denn in der Regel ist für die Eintragung oder Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung (Bewilligung oder Auflassung) der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Inhaberin bzw. des Inhabers eines durch die Eintragung betroffenen Rechts erforderlich. In wenigen Ausnahmefällen können Eintragungen auch ohne notarielle Mitwirkung erfolgen. Dazu gehören:

  • die Grundbuchberichtigung aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder Erbschein vorliegt;
  • die Grundbuchberichtigung, weil ein Recht erloschen ist (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten).

Einsicht in das Grundbuch

Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt.

Ein Ausdruck kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) lediglich 10,00 €, ein amtlicher Ausdruck 20,00 €.

Hinweis:

Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €. Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.

Antrag:

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte verwenden Sie für die Beantragung des Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt das Antragsformular und bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 € (notarielle Gebühr i. H. v. 10,00 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf i. H. v. 8,00 €). Daneben fallen noch die Umsatzsteuer und ggf. Post- oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen

Grundakten und elektronisches Grundbuch Quelle: Amtsgericht Dorsten

Das Aktenzeichen einer Grundakte setzt sich aus der Gemarkung und der Blattnummer zusammen (Beispiel: Rhade Blatt 9450). Für einen bestimmten Antrag wird eine Ordnungsnummer hinzugefügt. Das Aktenzeichen eines Falles kann daher beispielsweise RH-9450-14 (entspricht Gemarkung-Blattnummer-Ordnungsnummer) lauten.

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Dorsten führt die Grundbücher über folgende Gemarkungen:

Gemarkung

Abkürzung

Stadtteil

Altendorf-Ulfkotte

AU

Altendorf-Ulfkotte

Dorsten

DO

Altstadt, Feldmark, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Östrich

Lembeck

LE

Lembeck

Rhade

RH

Rhade

Wulfen

WU

Alt-Wulfen, Deuten, Wulfen-Barkenberg

Eine besondere Zuständigkeit des Amtsgerichts Recklinghausen Externer Link tritt ab dem 15.06.2010 für Berggrundbücher - Bergwerke und Gewinnungsrechte in Kraft.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann - wegen der Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles - keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

Die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Dorsten fallenden Grundbuchsachen werden in der Abteilung 2 geführt.

 

Weiterführende Informationen rund um das Grundbuchrecht und das Grundbuchverfahren:

  • Formulare/Merkblätter: Grundbuch Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
    Hier finden Sie verschiedene Vordrucke beispielsweise für einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs oder auf Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall oder wegen Namensänderung.

  • Lebenslagen: Haus und Wohnung Externer Link
    Informationen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Broschüre: Was Sie über das Grundbuch wissen sollten Externer Link
    Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Informationen zur Internet-Grundbucheinsicht Externer Link
    In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Grundbücher online einzusehen. Im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Internet-Grundbucheinsicht beschrieben. Außerdem werden Ihnen die Zulassungsvoraussetzungen, die technischen Voraussetzungen sowie das Zulassungsverfahren erläutert.

  • Projekt: Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag) Externer Link
    Herausgeber und Betreiber des Portals: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Ziel des Projektes ist insbesondere eine Modernisierung der herkömmlichen Verfahren und damit das Erreichen eines europäischen Standards, um im Hinblick auf die Entwicklung in Europa eine optimale Leistungsfähigkeit für Anwender und Nutzer des Systems sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

  • Referat: Sachenrecht; Grundbuchrecht; Offene Vermögensfragen der neuen Länder Externer Link
    Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Informationen zu angrenzenden Rechtsgebieten sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern:

In der Regel muss für die Veranlassung einer Eintragung in das Grundbuch eine Notarin oder ein Notar beauftragt werden. Je nach Auftrag kümmert sie oder er sich für Sie um die Einholung der eventuell erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen. Darüber hinaus können auch Beschlüsse oder Ersuchen anderer Behörden Grundlage für eine Eintragung im Grundbuch sein. Außerdem sind beispielsweise im Rahmen des Verkaufs eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer gewerblich genutzten Immobilie zahlreiche Aspekte auch außerhalb des reinen Grundbuchverfahrens von den Vertragsparteien zu beachten.

Wir möchten Ihnen mit der unverbindlichen Aufstellung von regionalen und überregionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und weiteren Angeboten die Informationsbeschaffung zum Grundbuchverfahrens erleichtern. Die Auflistung erhebt selbstverständlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher keine Gewähr übernommen.

Grundakten im Archiv
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen Externer Link
    Falls Sie ältere Grundakten einsehen möchten, kann es sein, dass diese aus Platzgründen ausgelagert und dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen in Münster zur Aufbewahrung übergeben wurden.

  • Genealogie im Staatsarchiv Externer Link
    Das Grundbuch als Fundgrube (März 2006)
    Informationen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zur Recherche in alten und archivierten Grundakten.

Kataster und Geodaten
  • Verzeichnis der Gemarkungen des Landes Nordrhein-Westfalen Externer Link (Gemarkungsverzeichnis NRW)
    Herausgabe, Vertrieb: Bezirksregierung Köln, Abteilung 7 (Stand: 2018)
    Anhand des Gemarkungsverzeichnisses können Sie für jede Gemarkung des Landes Nordrhein-Westfalen das zuständige Amtsgericht (Grundbuchamt) sowie die zuständige Katasterbehörde (Katasteramt) finden.

  • Kreis Recklinghausen: Katasteramt Externer Link
    Die Hauptaufgabe des Katasteramtes besteht darin, die Liegenschaften innerhalb des Kreises Recklinghausen (ca. 760 km²), also Grundstücke und Gebäude, maßstabsgerecht in analogen und digitalen Karten darzustellen und nach ihrer Nutzung, Lage und Größe zu beschreiben. Dazu gehört auch, dem Grundbuchamt diese Daten zu liefern.

  • Informationen des Vermessungsamtes der Stadt Dorsten zum Liegenschaftskataster Externer Link
    Das Vermessungsamt der Stadt Dorsten erteilt unter anderem Auskünfte aus dem Katasterkartenwerk und dem Katasterbuchwerk.

  • GEObasis.NRW Externer Link
    Das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen wurde zum 01. Januar 2008 aufgelöst und in die Bezirksregierung Köln eingegliedert. Die Aufgaben werden nun in der Abteilung 7 - Geobasis NRW - wahrgenommen.

  • GEOportal.NRW Externer Link - Der zentrale Zugang zu Geodaten in Nordrhein-Westfalen.
    Herausgeber: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Geschäftsstelle des Interministeriellen Ausschuss zum Aufbau der Geodateninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen - IMA GDI.NRW c/o Bezirksregierung Köln, Abteilung 7 / GEObasis.nrw

  • TIM-online Externer Link – Topographisches Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen
    TIM-online ist eine Internet-Anwendung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Darstellung von Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Stadt Dorsten - Bauordnungsamt: Teilung von Grundstücken Externer Link
    Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf gemäß § 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung Externer Link (BauO NRW) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Bauordnungsamt. Bezüglich weiterer Fragen zur Teilungsvermessung sollten Sie sich mit dem zuständigen Katasteramt oder einem Vermessungsingenieur in Verbindung setzen.

  • Das Urkataster. Externer Link Eine kaum beachtete Quelle zur Heimat- und Familienforschung (Februar 2011)
    Informationen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen

  • ÖbVI Externer Link - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure / Vermessungsingenieurinnen in Nordrhein-Westfalen
    Informationen zu im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren / öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen (ÖbVI).
    Herausgeber: Bezirksregierung Köln

  • Bezirksregierung Münster: Vermessung und Kataster Externer Link
    Die Bezirksregierung Münster beaufsichtigt und berät die Katasterbehörden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erhalten ihre Zulassung durch die Bezirksregierung Münster und sind somit berechtigt hoheitliche Vermessungsaufgaben zu übernehmen.

Gemeindliche Vorkaufsrechte
  • Informationen der Stadt Dorsten zu Vorkaufsrechten der Gemeinde Externer Link
    In bestimmten Fällen steht den Städten ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht zu. Daher bedarf es in der Regel vor einer Eigentumsumschreibung im Grundbuch einer Bescheinigung der Stadt über die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts.

Flurbereinigung, Umlegungsverfahren, Enteignung
  • Informationen der Stadt Dorsten zum Umlegungsverfahren Externer Link nach dem Baugesetzbuch Externer Link (BauGB)
    Hauptzweck einer Umlegung ist, durch Änderung von Grundstücksgrenzen zweckmäßig gestaltete Grundstücke für bauliche oder sonstige Nutzung zu bilden. Diese Grundstücksgestaltung kann notwendig werden, um bisher unbebaute Gebiete zu erschließen oder bereits bebaute Gebiete neu zu ordnen.

  • Bezirksregierung Münster - Bodenordnung und Flächenmanagement (Flurbereinigung) Externer Link
    Seit dem 1. Januar 2007 ist das Amt für Agrarordnung Coesfeld im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform in das Dezernat 33: Ländliche Entwicklung / Bodenordnung der Bezirksregierung Münster übergegangen. Die Hauptaufgabe besteht in der Durchführung von Bodenordnungsverfahren. Die laufenden Verfahren im Regierungsbezirk Münster werden in Übersichtskarten und Kurzinfos vorgestellt.

  • Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz Externer Link
    Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    Informationen zu den verschiedenen Verfahrensarten der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, dem Gemeinheitsteilungsgesetz und dem Gemeinschaftswaldgesetz

  • Bezirksregierung Münster: Enteignung Externer Link
    Die Aufgaben der Enteignungsbehörden werden in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Die dortigen Dezernate 21 sind zuständig für die Durchführung von Enteignungsverfahren, Besitzeinweisungsverfahren und Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Landbeschaffungsgesetz sowie nach dem Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Spezialgesetzen (wie beispielsweise den Straßengesetzen oder dem Energiewirtschaftsgesetz). Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in privates Eigentum an Grund und Boden, um Infrastrukturmaßnahmen zu verwirklichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz eine Enteignung vor.

Grundstücksmarkt (Bodenrichtwerte und Immobilienpreisübersichten)
  • Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl Externer Link
    Information zum Gutachterausschuss sowie zu seinen Aufgaben und Dienstleistungen

  • BORISplus.NRW Externer Link - Amtliche Informationen zum Immobilienmarkt
    Herausgeber: Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
    Zentrales Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen unter anderem mit den Produkten Allgemeine Preisauskunft, Grundstücksmarktbericht, Bodenrichtwert, Bodenwertübersicht, Immobilienpreisübersicht

  • Indikatorensystem zum Wohnimmobilienmarkt Externer Link
    Herausgeber: Deutsche Bundesbank
    Das Indikatorensystem hat zur Aufgabe, einen schnellen und umfassenden Überblick über die Lage auf dem Wohnimmobilienmarkt zu liefern. Es besteht aus einer übersichtlichen Anzahl aussagekräftiger Kennzahlen, die eine transparente, unverzerrte und nachvollziehbare Analyse ermöglichen.

Bauen, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Förderung
  • Bauordnungsamt der Stadt DorstenExterner Link
    Das Bauordnungsamt ist unter anderem zuständig für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Diese werden bei der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum benötigt. Das Bauordnungsamt erteilt Baugenehmigungen und Vorbescheide für bauliche Anlagen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung und trifft Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Weitere Aufgaben des Bauordnungsamtes sind die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis und die Bereitstellung von Bauakten aus dem Archiv.

  • Stadt Dorsten - Bauordnungsamt: AbgeschlossenheitsbescheinigungExterner Link
    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneinheiten bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll. Bevor Sie ein Grundstück in Wohnungs- oder Teileigentum nach dem GesetzExterner Link über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) aufteilen können (z.B. Eigentumswohnungen) benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt über die Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten. Die Teilungserklärung für das Grundbuchamt müssen Sie vom Notar beurkunden lassen, der für Sie das Weitere veranlasst.

  • Stadt Dorsten - Bauordnungsamt: BaulastExterner Link
    Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast). Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden, vgl. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018  Externer Link – BauO NRW 2018) 

  • Stadt Dorsten - BauordnungsamtExterner Link
    Das Bauordnungsamt erteilt Baugenehmigungen und Vorbescheide für bauliche Anlagen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung und trifft Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Weitere Aufgaben des Bauordnungsamtes sind die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Teilungsgenehmigungen, Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis sowie die Bereitstellung von Bauakten aus dem Archiv zur Einsichtnahme.

  • Wohngeld & Wohnraumförderung Externer Link
    Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Eine gute Wohnraumversorgung und intakte Städte sind für die Lebensqualität des Einzelnen von hoher Bedeutung. Sie tragen darüber hinaus zu einem guten sozialen Klima in unserer Gesellschaft bei.Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

  • Wohnungswirtschaft Externer Link
    Informationen der Bundesregierung zum Wohnungs- und Immobilienmarkt
    Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

  • Bauwesen Externer Link
    Informationen der Bundesregierung zum Bauwesen
    Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren Externer Link
    Informationen der Bundesregierung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren
    Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 
  • Wohnen Externer Link
    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Wohnen

  • Baurecht Externer Link
    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Baurecht

  • Baufoerderer.deExterner LinkDieses Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. und der KfW Bankengruppe möchte Sie bei Ihrem Bau- oder Kaufvorhaben durch unabhängige und verbraucherorientierte Informationsangebote unterstützen. Das Themenspektrum ist weit: Von staatlicher Förderung und Baufinanzierung über Wissenswertes zu Bauplanung, Bauausführung und Baurecht bis hin zu Fragen des nachhaltigen und zukunftsgerechten Bauens und Wohnens.
  • Kreditanstalt für WiederaufbauExterner Link (KfW)
    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Die KfW hat viele Aufgaben. Als Förderbank unterstützt die KfW Bankengruppe den Wandel und treibt zukunftsweisende Ideen voran - in Deutschland, in Europa und in der Welt. Dazu gehören auch Finanzierungen und Förderprogramme im Wohnungsbau.

Altlasten und Umwelt
  • Stadt Dorsten - Planungs- und Umweltamt - Umweltabteilung Externer Link
    Zu den Dienstleistungen des Planungs- und Umweltsamtes - Umweltabteilung - gehören unter anderem die Umwelt-, Klima- und Energieberatung. Dort erhalten Sie auch Informationen zu entsprechenden Förderprogrammen.

  • Stadt Dorsten - Planungs- und Umweltamt – Altlasten Externer Link
    Altlasten sind Bodenverunreinigungen, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen können. Die Umweltabteilung ermittelt die altlastenbezogenen Informationen, führt eigene Erkundungen, Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen durch, begleitet private Maßnahmen und ist zuständig für die Überwachung und Sicherung von Altlasten.

  • Kreis Recklinghausen: Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen Externer Link
    Das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird beim Umweltamt des Kreises Recklinghausen geführt.

  • Bodenschutz- und Altlastenrecht Externer Link (Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen)
    Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

  • NRW Umweltdaten vor Ort Externer Link
    Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    NRW Umweltdaten vor Ort stellt Ihnen interessante Informationsangebote aus den Themenbereichen Natur, Luft, Wasser und Abwasser, Lärm, Abfall sowie Verbraucherschutz bereit. Vertiefende Informationen erhalten Sie dann über eine Verlinkung zu weiterführenden Internet-Angeboten der Umweltverwaltung. Darüber hinaus hilft Ihnen das Angebot bei der Suche nach Ansprechpersonen in der Umweltverwaltung des Landes und der Kommunen.

  • Bodenschutz und Altlasten Externer Link (LANUV)
    Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) u.a. mit einem Ratgeber für Bauherren zum Thema Bodenschutz beim Bauen Externer Link

  • Bodenschutz / Altlasten Externer Link
    Die Bezirksregierung Münster ordnet als obere Bodenschutzbehörde Untersuchungen und Sanierungen bei Betriebsgrundstücken an, die sie genehmigt und überwacht. Außerdem prüft sie als Fachaufsichtsbehörde die Altlastensanierung der Kreise und kreisfreien Städte. Sie bewilligt die Fördermittel des Landes und der Europäischen Union, die die Arbeit der Kommunen im Bodenschutz unterstützen

Denkmalschutz
Grundbesitz und Steuern
  • Infos für Steuerzahlende von A bis Z Externer Link
    Auf dieser Seite Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie relevante Stichwörter kurz und knapp erläutert. Soweit für einzelne Stichworte weitere Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stehen, wird darauf hingewiesen bzw. direkt verlinkt.

  • Grunderwerbsteuer: Was Sie beim Grundstück- oder Immobilienerwerb wissen sollten Externer Link
    Informationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
    Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Auf die häufigsten Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer finden Sie hier Antworten: Ob und in welcher Höhe sind für Grundstücksübergänge Steuern zu zahlen? Von wem und in welcher Weise wird das Finanzamt über Grundstücksübergänge informiert? Und wozu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Auf diese und andere Fragen soll Ihnen der folgende Text eine Antwort geben. Zudem wollen wir Ihnen dabei helfen, Hürden bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten abzubauen.

  • Tipps für Immobilienbesitzer Externer Link
    Informationen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Finanzamt Marl Externer Link
    Für die im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten gelegenen Grundstücke ist die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes Marl zuständig.

  • Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare Externer Link
    Herausgeber: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Veräußerungsanzeige für Notare Externer Link
    Herausgeber: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Stadt Dorsten: Grundbesitzabgaben Externer Link
    Die Stadt Dorsten ist zuständig für den Einzug von Grundbesitzabgaben für Grundstücke im Bereich der Stadt Dorsten. Dazu gehört u.a. auch die Grundsteuer Externer Link.

Bergschäden
Sonstiges
  • Bundesnotarkammer Externer Link
    Auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer erhalten Sie Informationen zur Bundesnotarkammer sowie zum Notar und seinen Tätigkeitsfeldern. Die Bundesnotarkammer bietet Ihnen auch eine Notarsuche an.

  • Kredit- und Anlagebetrug Externer Link
    Informationen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes über Kredit- und Anlagebetrug - auch im Bereich des Immobilienerwerbs. Auf den Seiten erhalten Sie Tipps, wie Sie unseriöse Geschäftspraktiken erkennen und wie Sie sich wirksam davor schützen.

  • Preisindizes in Verträgen - Wertsicherungsklauseln Externer Link
    Informationen und Berechnungsprogramme des Statistischen Bundesamtes Deutschland zu Preisindizes, die häufig als Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vorkommen. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass Gläubigerinnen und Gläubiger auch künftig den Betrag erhalten, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln. Im Bereich des Grundbuchrechts finden Sie Vereinbarungen von Wertsicherungsklauseln beispielsweise bei Erbbauzinsen oder Reallasten.

  • Kreis Recklinghausen - Katasteramt: Unschädlichkeitszeugnis Externer Link
    In einigen Ausnahmefällen vereinfacht das Unschädlichkeitszeugnis die Löschung von Belastungen im Grundbuch (Grundbuchblatt). So kann beispielsweise das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes (Trennstück) frei von Grundstücksbelastungen übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis des Katasteramtes festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten bzw. für die Gläubiger unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten. Gesetzesgrundlage ist das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse Externer Link

  • Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen Externer Link
    Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen ist unter anderem zuständig für die Bewirtschaftung und Vermarktung landeseigener Immobilien.

  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Externer Link
    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und verwertet Liegenschaften des Bundes.

  • Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten
    Informationen der Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Dorsten über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien

  • Landwirtschaftsgericht des Amtsgerichts Dorsten
    Das Amtsgericht Dorsten ist für Landwirtschaftssachen zuständig, wenn die Hofstelle im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten oder eines der benachbarten Amtsgerichte Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck und Marl liegt.

  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Externer Link
    Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - stellt Informationen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und mehr zu Verfügung. Im Fall des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück oder einem Raum hat der neue Eigentümer dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich nach dem Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch mitzuteilen, § 1 Abs. 2 S. 2 SchfHwG (Gesetz Externer Linküber das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk).

  • Broschüre: Die Wohnungseigentümerversammlung
    Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz