Das Ruhrgebiet und auch Dorsten waren im 20. Jahrhundert geprägt vom Bergbau. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich in der Montanregion ein großer Strukturwandel vollzogen. Immer mehr Bergwerke wurden stillgelegt. Auf den alten Zechenflächen des Ruhrgebiets entstanden und entstehen neue Gewerbeflächen und Kulturangebote oder es wurden Renaturierungen durchgeführt.

Über ein Bergwerkseigentum beziehungsweise ein Gewinnungsrecht ist ein Berggrundbuch anzulegen. In dem Berggrundbuch ist die Beschreibung des Bergwerkes oder Gewinnungsrechts einzutragen. Zu den Angaben gehören der Name des Bergwerkseigentums, die Größe und Lage des Bergwerksfelds sowie die Bezeichnung der Bodenschätze, für die das Bergwerkseigentum gilt. Außerdem sollen aus dem Berggrundbuch die Bezeichnung der das Bergwerkseigentum verleihenden Behörde und das Datum der Verleihungsurkunde und die Bergwerkseigentümerin oder der Bergwerkseigentümer ersichtlich sein.

Aufgrund der Verordnung über die maschinelle Führung des Grundbuchs und die Konzentration der Führung des Berggrundbuchs ging unter dem 15. Juni 2010 unter anderem aus dem Landgerichtsbezirk Essen für die Amtsgerichtsbezirke Bottrop, Dorsten, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Hattingen und Marl die Führung des Berggrundbuchs auf das Amtsgericht Recklinghausen Externer Link über.

Bei dem Amtsgericht Dorsten sind davon lediglich 12 „lebende“ Berggrundbücher mit insgesamt 66 Bergwerken betroffen, die vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Dorsten in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Recklinghausen abgegeben werden. Nach technischen Vorarbeiten werden die wenigen betroffenen Berggrundbücher künftig als elektronische Berggrundbücher beim Amtsgericht Recklinghausen geführt.

Weiterhin in der Zuständigkeit des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Dorsten bleibt nach wie vor die Bearbeitung der ca. 30.000 Grundbücher, Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbücher sowie Erbbau-, Wohnungserbbau- oder Teilerbbaugrundbücher über die im Amtsgerichtsbezirk belegenen Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte.

Informationen zum Grundbuch im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dorsten finden Sie in unserer Beschreibung der Abteilung Grundbuchamt. Neben weiterführenden Informationen rund um das Grundbuchrecht finden Sie dort auch Formulare (z.B. Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs).

Zum Grundbuchamt des Amtsgerichts Dorsten »

 

Informationen zum Berggrundbuch und Bergbau

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unverbindlichen Auswahl wird keine Gewähr übernommen.

Lesenswertes zur (Vor-)Geschichte der Berggrundbücher finden Sie in der Veröffentlichung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen insbesondere unter den folgenden Fundstellen:

  • Einleitung - Zur Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung im preußischen Westfalen(1763–1865) Seite 48 ff.
    (Die Bergämter als Gerichts- und Hypothekenbehörden - Zur Bergbauverwaltung in den Standesherrschaften Westfalens - Die Reform der preußischen Berggesetzgebung)
    Herausgeber: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster
  • Preußische Justizbehörden seit 1815
    Herausgeber: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster
  • Tafel 5: Preußische Bergverwaltung in Westfalen 1815–1861
    Herausgeber: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster